"Digitalisierung im Gesundheitswesen"
18. Ausschreibung des Zukunftsfonds Steiermark

Zur Ausschreibung
Die fortschreitende Digitalisierung zählt zu den zentralen Transformationsprozessen der modernen Medizin. Sie verändert Versorgungsstrukturen, Infrastrukturen und organisatorische Prozesse sowie Abläufe grundlegend. Digitale Technologien eröffnen neue Möglichkeiten für eine vernetzte, datenbasierte und patientenzentrierte Medizin, die Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit erheblich steigern kann.
Durch den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Diagnostik, elektronischer Gesundheitsakten, telemedizinischer Anwendungen, und automatisierter Auswertung großer Datenmengen entstehen neue Formen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie verbesserte Entscheidungsgrundlagen in der Medizin. Gleichzeitig wirft die Digitalisierung neue Fragen hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit, ethischer Verantwortung und technischer Interoperabilität auf.
Die Herausforderung besteht darin, Künstliche Intelligenz in der Medizin so zu entwickeln und zu evaluieren, dass daraus evidenzbasierte Ergebnisse im Wissenschafts- und Versorgungsbereich entstehen und sowohl die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten als auch jene von Gesundheitsfachkräften und Institutionen berücksichtigt werden.
Für die Steiermark eröffnet dies die Möglichkeit, durch gezielte Förderung und enge Verzahnung von Forschung, Klinik und Innovation KI-basierte Lösungen mit hohem Transferpotenzial zu entwickeln und in weiterer Folge unter realen Bedingungen zu validieren.
Der Zukunftsfonds Steiermark (Land Steiermark) ist sich der wesentlichen Bedeutung dieses Themas bewusst und stellt für die vorliegende Ausschreibung „Digitalisierung im Gesundheitswesen" EUR 2.600.000,00 zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Zur Ausschreibung gelangen Forschungs- & Entwicklungsprojekte zum Themenschwerpunkt „Digitalisierung im Gesundheitswesen" in den Bereichen:
⇒ Bildverarbeitung,
⇒ KI‑gestütztes Gesundheitsmonitoring und Telemedizin,
⇒ Dokumentations- und Monitoringsysteme.
Wer kann gefördert werden?
Zu den Zielgruppen dieser Ausschreibung zählen
⇒ steirische Hochschulen,
⇒ steirische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind,
⇒ steirische Vereine (mit wissenschaftsorientiertem Vereinszweck).
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Förderung umfasst höchstens 80 % der Gesamtkosten, jedoch auf 300.000 EUR pro Projekt begrenzt
Einreichzeitraum / Antragstellung
Anträge können bis zum 3. August 2026, 12:00 Uhr mittags, einlangend an das Postfach der Geschäftsstelle des Zukunftsfonds Steiermark zukunftsfonds.steiermark@stmk.gv.at übermittelt werden.
Für Einreichungen im Rahmen dieser Ausschreibung ist unbedingt folgendes Formblatt zu verwenden:
Antragsformular.
Verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden!
Downloads
⇒
Ausschreibung [pdf]
⇒
Antragsformular [doc]
⇒ Finanzplan und Abrechnungsformular [xls]
⇒
Kostenleitfaden [pdf]
⇒ Zwischenbericht/Endbericht (Merkblatt) [doc]
⇒ Richtlinie zur Förderung von Wissenschaft und Forschung [pdf]

